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Barbara Wülser,

Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann Kanton Graubünden

Zürich, 2017. Eine Kundenberaterin einer Grossbank erhält seit Jahren gute Beurteilungen. Dann informiert sie ihren Vorgesetzten über ihre Schwangerschaft.

Plötzlich fallen ihre Bewertungen schlecht aus, sie muss Kundschaft abgeben. Während ihrer Abwesenheit erfährt sie, dass man ihr nach dem Mutterschaftsurlaub kündigen wolle. Man drängt sie sogar, selbst zu kündigen. Sie wehrt sich und gelangt an die Zürcher Schlichtungsbehörde für Gleichstellungssachen. Diese erachtet die Diskriminierung als glaubhaft. Das Verfahren endet mit einem Vergleich: 24'000 Franken und wohlwollende Arbeitszeugnisse.

Zwillinge Stagl und Gleichstellungsgesetz

Genau für solche Fälle gibt es das eidgenössische Gleichstellungsgesetz. Seit 1996 schützt es Beschäftigte vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Ebenfalls seit 1996 setzt sich die Bündner Stabsstelle für Gleichstellung (Stagl) für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung ein. Ein Zwilling des Gesetzes – oder eher sein Kind. Ist das doppelte Jubiläum ein Grund zum Feiern?

Die Geschichte der Kundenberaterin, dokumentiert als Fall Nr. 348 auf der Plattform «equality-law.ch», ist kein Einzelfall. Eine Steuerberaterin wird nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub mit einem 60-Prozent-Pensum entlassen; das Schlichtungsverfahren endet mit einem Vergleich über unter anderem 19'000 Franken. Eine Mitarbeiterin eines IT-Unternehmens erhält zwei Monate nach der Rückkehr die Kündigung; der Vergleich umfasst unter anderem 10'000 Franken.

Nicht jede Kündigung nach der Mutterschaft ist allerdings diskriminierend. In Basel wies ein Gericht die Klage einer Frau ab, weil es eine Restrukturierung als Kündigungsgrund anerkannte.

Tabu oder Musterkanton?

Die Plattform «equality-law.ch» dokumentiert über 1'400 Gleichstellungsfälle aus der ganzen Schweiz. Nur fünf stammen aus Graubünden: 2,4  pro 100'000 Einwohnende gegenüber 30,7 in Zürich – fast 13-mal so viele.

Was zeigt das? Ist Graubünden diskriminierungsfreier als andere Kantone? Oder erschweren Kleinräumigkeit und soziale Nähe das Einfordern von Rechten? Wer in einem Tal seinen Ruf oder seine Stelle riskiert, überlegt es sich zweimal, seine oder ihre Rechte einzufordern – wenn er oder sie diese überhaupt kennt. Eine neue Informationsbroschüre der Stabsstelle für Gleichstellung schafft hier Abhilfe: Sie erklärt verständlich, welche Rechte das Gleichstellungsgesetz gewährt, wie Betroffene diese geltend machen können und wo sie im Kanton Graubünden Unterstützung finden. Kostenlos erhältlich unter info@stagl.gr.ch.

Lohndiskriminierung bleibt ein Thema

Heute betreffen viele Fälle Schwangerschaft und Mutterschaft. Doch Lohngleichheit ist ein Thema geblieben. 2018 wurde das Gesetz ergänzt. Seit Juli 2020 müssen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten ihre Löhne auf Gleichheit analysieren.

Die Zwischenbilanz des Bundes von 2025 ist ernüchternd: Mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen erfüllte ihre Analysepflicht nicht. Bis Ende 2027 soll die Wirksamkeit des Gesetzes überprüft werden.

Ist Familie Privatsache?

Warum tun wir uns so schwer, Frauen und Männer in der Arbeitswelt ihren Bedürfnissen entsprechend zu behandeln? Dahinter steht eine alte gesellschaftspolitische Frage: Ist Familie Privatsache – oder trägt die Gesellschaft die Risiken und Belastungen mit, die mit der Geburt und dem Aufziehen von Kindern verbunden sind? Während Krankheit und Alter früh als soziale Risiken galten, blieb Familie in der Schweiz lange Privatsache. Zwar schuf das Stimmvolk bereits 1945 die Verfassungsgrundlage für eine Mutterschaftsversicherung. Beschlossen wurde diese aber erst 2004, fast 60 Jahre später, eingeführt 2005. Jahrzehntelang stritt man über Finanzierung und staatliche Verantwortung. Die Folgen reichen bis heute: Unbezahlte Familienarbeit sowie berufliche und finanzielle Einbussen tragen überwiegend Frauen.

Wir lernen:  Die rechtliche Gleichstellung allein verändert noch nicht automatisch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Es braucht auch ein Umdenken, Weiterdenken und Loslassen von festgefahrenen Rollenbildern.

Verfassungsauftrag ohne Gesetz

Auch Graubünden tut sich schwer mit verbindlichen gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung. Zwar ist die «Chancengleichheit für alle, insbesondere […] die Gleichstellung von Frau und Mann» seit 2004 in der Bündner Kantonsverfassung verankert. Ein eigenes Gesetz zur Konkretisierung dieses Auftrags fehlt. Andere Kantone sind da weiter, etwa Basel-Stadt, Schwyz oder Wallis. Doch ein solches Gesetz hätte zurzeit wohl wenig Chancen – das zeigte die kontroverse Debatte im Grossen Rat letzte Woche zum Gesetz gegen Häusliche Gewalt.

Wir bleiben trotzdem dran: mit dem Mädchenparlament, dem Netzwerk Diversity-gr und vielen weiteren Aktivitäten und Projekten. Nach wie vor arbeiten wir auch hinter den Kulissen: Wir bringen Fachwissen ein in kantonale Gesetzgebungsverfahren, in kantonale und eidgenössische Vorlagen. Manchmal bleibt etwas hängen – und wir freuen uns. Danke allen, die uns unterstützen, mitdenken, mitwirken oder unsere Arbeit aus der Ferne begleiten!

Hat Sie das Thema interessiert? Hier können Sie oder Ihre Firma Mitglied bei uns werden:

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